Betreuungsverein
Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens aus Gründen von Krankheit, Unfall, Behinderung oder Alter in die Lage kommen, seine Lebenssituation und die Vertretung eigener Rechte vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr alleine bewältigen zu können.
Mit dem Betreuungsgesetz wurden seit 1992 die alten Begriffe von „Vormundschaft“ und „Pflegschaft“ für Volljährige aufgehoben, „Entmündigung“ gibt es seitdem nicht mehr.
Eine Betreuung soll dem Wohl der betreuten Person dienen. Sie soll unterstützen, ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten.
Umfassende Informationen zum Leistungsspektrum des Betreuungsvereins erhalten Sie in unserem Flyer.
Informationsveranstaltungen des Betreuungsvereins SKM Rheydt e.V.
Der Betreuungsverein hilft bei allen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung:
- Umgang mit Behörden
- Vermögenssorge
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Schriftverkehr, usw.
Im Rahmen der Querschnittsarbeit veranstaltet der SKM Rheydt e.V. regelmäßig Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer:innen und interessierte Bürger:innen zu sämtlichen Themen rund um die gesetzliche Betreuung.