Ambulant betreutes Wohnen nach § 53 SGB XII
Das Ambulant betreute Wohnen ist ein individuelles Hilfsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder langjährigen Suchterkrankungen, die aktuell erkrankungsbedingt mit einer selbstständigen Lebensführung und Alltagsgestaltung in der eigenen Wohnung überfordert sind.
Ziele
Unser Ziel ist es, eine stabile und vertrauensvolle Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Mitarbeiter des SKM aufzubauen, um ihr zu helfen, so selbstbestimmt und unabhängig wie möglich – unter Berücksichtigung der Erkrankung – im gewohnten Lebensumfeld zu leben. Das Ambulant betreute Wohnen umfasst eine intensive Beratung und Unterstützung der betroffenen Person in ihrer eigenen Wohnung und ihrem vertrauten Umfeld.
Anzustreben ist die umfassende Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, um eine weitestgehende Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu erreichen, Beeinträchtigungen oder Verschlechterungen, die mit der Erkrankung in Verbindung stehen, zu verringern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Schwerpunkte
- Sicherung/Erhalt der selbstständigen Wohnform
- regelmäßige Hausbesuche
- Hilfe und Anleitung zur Haushaltsführung
- Begleitung und Beratung in Behördenangelegenheiten
- Möglichkeit der freiwilligen Geldverwaltung
- Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten
- Hilfe zur Gesundheitsförderung
- Hilfe in Konflikt- und Krisensituationen
- Rückfallprophylaxe
- Unterstützung bei persönlichen Problemen
- Stabilisierung der gesundheitlichen Situation, Akzeptanz und gelingender Umgang mit der Erkrankung
- Hilfe zur Tagesstrukturierung und zur Freizeitgestaltung
- Vermittlung zu weiteren Dienstleistungsanbietern
- Hilfe zur Teilnahme am Gesellschaftsleben
Aufnahmevoraussetzungen & Finanzierung
Die Unterstützung basiert – zusätzlich zu einem ärztlichen Attest – auf einem Hilfeplan, der gemeinsam mit der betroffenen Person erstellt wird. Dieser Plan beschreibt die benötigten Hilfsbereiche und den Umfang der Hilfe, abgestimmt auf die individuelle Lebenssituation sowie die persönlichen Ziele und Wünsche der betroffenen Person. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme ist der ausdrückliche Wunsch der betroffenen Person, eine ambulante Betreuung zu erhalten, sowie die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und die Akzeptanz der Eigenverantwortung.
Der Landschaftsverband Rheinland übernimmt als Kostenträger die Kosten des Hilfsangebots, nachdem der persönliche Hilfebedarf sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse (einschließlich der Einkommensgrenzen) geprüft wurden. Während des Antragsverfahrens stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens kann auch von Selbstzahlern genutzt werden. Bei Interesse können Sie sich für ein unverbindliches Informations- oder Beratungsgespräch zu den Details und Leistungen mit uns in Verbindung setzen und einen persönlichen Termin vereinbaren.
Ansprechpersonen
Astrid Thiess
Sozialarbeiterin (B.A.), Dipl. Kauffrau (FH)
Telefon: 02166/130 97 31
E-Mail: a.thiess@skm-ry.de
Jessica Kohlen
Heilerziehungspflegerin
Telefon: 0151/72 97 60 35
E-Mail: j.kohlen@skm-ry.de
Der Fachbereich des Ambulant betreuten Wohnen des SKM Rheydt e. V. ist Mitglied im Gemeindepsychiatrischen Verbund Mönchengladbach (GPV).