Gesetzliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
Auf Antrag des betroffenen Menschen, wie auch durch Anregung von dritter Seite, kann eine gesetzliche Betreuung durch das Gericht bestellt werden. Der oder die Betreuer*in übernimmt die rechtliche Vertretung der betreuten Person im Rahmen der konkret benannten Aufgabenkreise. Typische Aufgabenkreise können zum Beispiel sein:
- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Behördenangelegenheiten
Die Beschränkung auf bestimmte Aufgabenkreise soll garantieren, dass in die persönliche Freiheit nicht mehr als unumgänglich notwendig eingegriffen wird. Die Betreuer*innen werden vom Amtsgericht kontrolliert. Eine Betreuung wird durch das Amtsgericht immer befristet eingerichtet, kann aber verlängert werden. Sie kann auf Antrag der betreuten oder der betreuenden Person auch vorzeitig aufgehoben werden.
Ansprechpersonen
Astrid Schlangen-Heimann, Dipl. Sozialarbeiterin
Telefon: 02166/130 97 21
E-Mail: a.schlangen@skm-ry.de
Martina Busch, Dipl. Sozialarbeiterin
Telefon: 02166/130 97 27
E-Mail: m.busch@skm-ry.de
Petra Bartoszak, Dipl. Sozialpädagogin/Dipl. Sozialarbeiterin
Telefon: 02166/130 97 25
E-Mail: p.bartoszak@skm-ry.de
Breshna Garanei, Sozialarbeiterin (B.A.)
Telefon: 02166/130 97 22
E-Mail: b.garanei@skm-ry.de
Online-Beratung
Sie können sich auch anonym an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe wenden, indem Sie die Online-Beratung der Caritas nutzen: