Betreuungsverein

Jeder Mensch kann im Laufe seines Lebens aus Gründen von Krankheit, Unfall, Behinderung oder Alter in die Lage kommen, dass er seine Lebenssituation und die Vertretung eigener Rechte vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr alleine bewältigen kann. Mit dem Betreuungsgesetz wurden seit 1992 die alten Begriffe von „Vormundschaft“ und „Pflegschaft“ für Volljährige aufgehoben, „Entmündigung“ gibt es seitdem nicht mehr. Eine Betreuung soll dem Wohl der betreuten Person dienen. Sie soll befähigt werden, ihr Leben nach den eigenen Wünschen und Fähigkeiten selbst zu gestalten.

Umfassende Informationen zum Leistungsspektrum des Betreuungsvereins erhalten Sie in unserem Flyer.

Informationsveranstaltungen des Betreuungsvereins SKM Rheydt e.V.

Der Betreuungsverein SKM Rheydt hilft bei allen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung: Umgang mit Behörden, Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Schriftverkehr usw.
Im Rahmen der Querschnittsarbeit veranstaltet der SKM Rheydt regelmäßig Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer*innen und interessierte Bürger*innen zu sämtlichen Themen rund um die gesetzliche Betreuung.